Grundlage
Vorschläge
verabschiedete Fassung
ändernde Rechtsakte
Art. 54 Abs. 3 lit. g EWGV [≙ Art. 50 Abs. 2 lit. g AEUV]
Vorschlag für eine Elfte RL des Rates aufgrund von Art. 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen gegründet werden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, 23.7.1986, KOM(86) 397 = ABlEG v. 12.8.1986, L 203/12
Geänderter Vorschlag für eine Elfte RL des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen gegründet werden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, 28.3.1988, KOM(88) 153 = ABlEG v. 21.4.1988, C 105/6
Überprüfter Vorschlag für eine RL des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen gegründet werden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, 16.11.1989, KOM(89) 528 = ABlEG v. 8.12.1989, C 309/9
Elfte RL 89/666/EWG des Rates v. 21.12.1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, ABlEG v. 30.12.1989, L 395/36
RL 2012/17/EU des EP und des Rates vom 13.6.2012 zur Änderung der RL 89/666/EWG des Rates sowie der RL 2005/56/EG und 2009/101/EG des EP und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, ABlEU v. 16.6.2012, L 156/1) [BRIS-RL]
Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen RL des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993, BGBl. I, 1282
Gesetz zur Umsetzung der RL 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union v. 22.12.2014, BGBl. I, 2409 [BRIS-UG]