1. Ursprüngliche EBR-RL
Grundlage
Vorschläge
verabschiedete Fassung
ändernde Rechtsakte
Umsetzung in Deutschland
ursprüngliche Umsetzung
2. Neufassung 2009
Grundlage
Vorschläge
verabschiedete Fassung
ändernde Rechtsakte
konsolidierte Fassung
Umsetzung in Deutschland
ursprüngliche Umsetzung
Abkommen über die Sozialpolitik im Anhang zu Protokoll (Nr. 14) zum Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften, ABlEG v. 31.8.1992, C 224/126
Vorschlag für eine RL des Rates über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, 12.12.1990, KOM(90) 581 = ABlEG v. 15.2.1991, C 39/10 = BR-Drs. 124/91
Geänderter Vorschlag für eine RL des Rates über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, 16.9.1991, KOM(91) 345
Vorschlag für eine RL des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, 13.4.1994, KOM(94) 134
Geänderter Vorschlag für eine RL des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses oder die Schaffung eines Verfahrens zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, 3.6.1994, KOM(94) 228
RL 94/45/EG des Rates v. 22.9.1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, ABlEG v. 30.9.1994, L 254/64
RL 97/74/EG des Rates v. 15.12.1997 zur Ausdehnung der RL 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich, ABlEG v. 16.1.1998, L 10/22
RL 2006/109/EG des Rates vom 20.11.2006 zur Anpassung der RL 94/45/EG des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens, ABlEG v. 20.12.2006, L 363/416
Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz – EBRG) v. 28.10.1996, BGBl. I, 1548
Gesetz zur Umsetzung der RL 97/74/EG des Rates v. 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der RL 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich (EBR-Anpassungsgesetz) v. 22.12.1999, BGBl. I, 2809
spezielle Umsetzung nicht erforderlich
Art. 137 EGV [≙ Art. 153 AEUV]
Vorschlag für eine RL des EP und des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, 2.7.2008, KOM(2008) 419
RL 2009/38/EG des EP und des Rates v. 6.5.2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, ABlEU v. 16.5.2009, L 122/28
RL (EU) 2015/1794 des EP und des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Änderung der RLn 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des EP und des Rates und der RLn 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute, ABlEU v. 8.10.2015, L 263/1
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes – Umsetzung der RL 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG) v. 14.6.2011, BGBl. I, 1050
Bekanntmachung der Neufassung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes v. 7.12.2011, BGBl. I, 2650
keine spezielle Umsetzung erforderlich